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INTERNE HERBSTJAGDORDNUNG 2009
Hasenjagd: Die Hasenjagd beginnt am 20.09. und endet am 15.12. Die Jagd auf die Schneehasen beginnt am 01.10. und endet am 15.12. Fasanenjagd: Die Fasanenjagd beginnt am 01.10. und endet am 15.12. Jeder Jäger darf nur einen Fasan erlegen. Jäger, die zum Gaisabschuß eingeteilt sind, dürfen das Wildbret bis zum
15.11. behalten. (Wenn möglich, in Schadzonen erlegen.)
Die noch zu erlegenden 4 Stück Kahlwild sollten zur Hälfte auf der Sonnenseite, sowie zur Hälfte auf der Nörderseite erlegt werden. Spielhahnjagd: Die Spielhahnjagd beginnt am 15.10. und endet am
15.12. Zum Abschuß ist ein Spielhahn offen.
Gastkarten: Diese können beim Revierleiter Leonhard Schrötter, bei Ernst Bertagnolli, bei Girardini Walter und bei Helmuth Christanell zum Betrag von € 10,00.-, und die für die Schlußjagd mit Essen zum Betrag von € 35,00.-, abgeholt werden. Jeder Jäger darf pro Tag nur einen Gast, dessen gesetzliche Bestimmungen in Ordnung sind, mitnehmen. Den Jagdkontrollkalender muß jeder Jäger mithaben und er ist verpflichtet, vor der Ausübung der Niederwildjagd den Jagdtag einzutragen. Auch während der Herbstjagd ist es Pflicht, die getätigten Kugelschüsse dem Revierleiter zu melden. Auf alle Fälle gelten die Bestimmungen der Landesj agdordnung. Vorverlegte Jagdzeit für Amsel, Wacholderdrossel und Eichelhäher. Wir möchten in diesem Rundschreiben erneut daraufhinweisen, dass die bis zum 30.09.getätigten Abschüsse sofort dem Revierleiter zu melden sind (Bitte die genaue Stückzahl angeben!).
l O.ACHTUNG: Vor Ausübung der Spielhahnjagd muß sich der Jäger beim Revierleiter den Spielhahn ankreuzen lassen. Waidmannsheil Die Revierleitung Algund, am 15.09.2009
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