Eine Seite zurück * eine Seite weiter * zur Ausgangsseite * zur Startseite


INTERNE HERBSTJAGDORDNUNG 2009

  1. Hasenjagd: Die Hasenjagd beginnt am 20.09. und endet am 15.12. Die
    Jagd auf die Schneehasen beginnt am 01.10. und endet am 15.12.

  2. Fasanenjagd: Die Fasanenjagd beginnt am 01.10. und endet am 15.12.
    Jeder Jäger darf nur einen Fasan erlegen.

  3. Jäger, die zum Gaisabschuß eingeteilt sind, dürfen das Wildbret bis zum
15.11. behalten. (Wenn möglich, in Schadzonen erlegen.)
  1. Die noch zu erlegenden 4 Stück Kahlwild sollten zur Hälfte auf der
    Sonnenseite, sowie zur Hälfte auf der Nörderseite erlegt werden.
  2. Spielhahnjagd: Die Spielhahnjagd beginnt am 15.10. und endet am
15.12. Zum Abschuß ist ein Spielhahn offen.
  1. Gastkarten: Diese können beim Revierleiter Leonhard Schrötter, bei
    Ernst Bertagnolli, bei Girardini Walter und bei Helmuth Christanell zum
    Betrag von € 10,00.-, und die für die Schlußjagd mit Essen zum Betrag
    von € 35,00.-, abgeholt werden. Jeder Jäger darf pro Tag nur einen Gast,
    dessen gesetzliche Bestimmungen in Ordnung sind, mitnehmen.

  2. Den Jagdkontrollkalender muß jeder Jäger mithaben und er ist
    verpflichtet, vor der Ausübung der Niederwildjagd den Jagdtag
    einzutragen.
  3. Auch während der Herbstjagd ist es Pflicht, die getätigten Kugelschüsse
    dem Revierleiter zu melden. Auf alle Fälle gelten die Bestimmungen der
    Landesj agdordnung.
  4. Vorverlegte Jagdzeit für Amsel, Wacholderdrossel und Eichelhäher.
    Wir möchten in diesem Rundschreiben erneut daraufhinweisen, dass die
    bis zum 30.09.getätigten Abschüsse sofort dem Revierleiter zu melden
    sind (Bitte die genaue Stückzahl angeben!).

l O.ACHTUNG:
Vor Ausübung der Spielhahnjagd muß sich der Jäger beim Revierleiter den Spielhahn ankreuzen lassen.
Waidmannsheil     
Die Revierleitung Algund, am 15.09.2009